Was fehlt noch aus dem Sicherheitsdatenblatt?


Neben dem Hersteller, Anwender, Gefahren und Grundbegriffe müssen wir noch einige Ausdrücke kennen, um ein vollständiges Bild vom Sicherheitsdatenblatt zu bekommen. Dazu gehören die Begriffe von Grenzwerten und natürlich gibt es noch Ausdrücke zur Verpackung.

 

Solche Ausdrücke sind:

Berücksichtigunsgrenzwert: Schwellenwert für eingestufte Verunreinigungen, Beimengungen oder einzelne Stoff oder Gemischbestandteile, bei dessen Überschreitung diese Verunreinigungen, Beimengungen oder Bestandteile bei der Ermittlung, ob der Stoff bzw. das Gemisch eingestuft werden muss, zu berücksichtigen sind.

 

Konzentrationsgrenzwert: Schwellenwert für eingestufte Verunreinigungen, Beimengungen oder einzelne Stoff oder Gemischbestandteile, dessen Erreichen eine Einstufung des Stoffes bzw. Gemisches nach sich ziehen kann.

 

M-Faktor: Ein Multiplikationsfaktor. Er wird auf die Konzentration eines als akut, gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässerfährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.


Versandstück: das vollständige Ergebnis des Verpackungsvorgangs, bestehend aus der Verpackung und dem Inhalt.

 

Verpackung: ein oder mehrere Gefäß und alle sonstigen Bestandteile oder Werkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße deren Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können.


Zwischenverpackung: Verpackung, die sich zwischen einer Innenverpackung oder Erzeugnissen und einer Aussenverpackung befindet.

 

Unverpackte Stoffe und Gemische: Allgemein sollten Stoffe und Gemische, insbesondere solche, die an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, verpackt und mit den erforderlichen Kennzeichnungsangaben geliefert werden. Werden unverpackte Materialen an gewerbliche Anwender geliefert, so werden die Kennzeichnungsangaben und andere relevante Gefahreninformationen durch andere Mittel als ein Etikett geliefert, üblicherweise durch das Sicherheitsdatenblatt. In Ausnahmefällen können Stoffe un Gemische jedoch auch unverpackt an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.

 

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