EU verbietet 6 Stoffe

Sechs neue Stoffe sind jetzt im Anhang XIV. des europäischen Chemikalienrechts REACH einbezogen worden. Das bedeutet, dass diese Stoffe ohne besondere Genehmigung des Europäschie Komissions nicht verwendet oder weitergegeben werden können. Wenn niemand bis 2013/2014 eine spezielle Genehmigung anfordert, gelten diese Stoffe ab dem Jahr 2014/2015 an als verboten.


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Folgende Stoffe sind bertoffen:

  • 5-tert-butyl-2,4,6- trinitro-m-xylene (Moskusxylene)
  • 4,4’-diaminodiphenylmethane (MDA)
  • Hexabromocyclododecane (HBCDD)
  • Bis-(2-ethylhexyl)phthalate (DEHP)
  • Benzylbutylphthalate (BBP)
  • Dibutylphthalate (DBP)

 

Diese Stoffe befinden sich in einem so genannten Korrigendum vom 24. Februar 2011. Hier können Sie Informationen über die Bewerbungstermine und Phase-out Termine erfahren.

 

Den Korrigendum finden Sie unter dem folgenden Link:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:049:0052:0053:EN:PDF

 

Es ist zu erwarten, dass weitere Stoffe in der Zukunft im Anhang XIV. einbezogen werden.

Tags:  Anhang XIV.EUREACH

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