Die CLP-Verordnung ist eine neue europäische Regelung über die Einstufung, die Kennzeichnung und die Verpackung chemischer Stoffe und Gemische.
Diese rechtliche Bestimmung führt auf dem gesamten Gebiet der EU ein neues System für die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen ein, dessen Basis das global harmonisierte System der Vereinten Nationen (UN-GHS) bildet.
Die CLP-Verordnung handelt von den Gefahren von Chemikalien und chemischer Gemische bzw. von der Informierung anderer von diesen Gefahren.
Die Aufgabe der Industrie besteht darin, die Gefahren von Stoffen und Gemischen vor dem Starten des Vertriebs festzustellen und diese dann entsprechend der identifizierten Gefahren einzustufen.
Sofern ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich gilt, muss man ihn mit einer Etikette kennzeichnen, damit die Arbeitnehmer und die Konsumenten vor der Handhabung des Stoffes oder des Gemisches die möglichen Gefahren und Wirkungen erkennen können.
Die Verordnung ist in den Mitgliedsstaaten rechtlich von verbindlicher Gültigkeit. Sie ist im betreffenden Industriezweig unmittelbar anzuwenden.
Achtung!
Mit dem 1. Dezember 2010 treten folgende Regelungen in Kraft:
- Es ist verpflichtend, die Stoffe auch entsprechend DSD und CLP einzustufen;
- Die Stoffe sind verpflichtend gemäß CLP zu kennzeichnen und zu verpacken, jedoch sind die laut DSD bereits eingestufte, gekennzeichnete und verpackte Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 in Umlauf gebracht wurden (bzw. die, die bereits „in den Regalen stehen”) erst bis zum 1. Dezember 2012 umzuetikettieren und umzuverpacken;

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